Parlament und Regierung sind bis zur Neuwahl voll handlungsfähig

30.08.2010

Zum heute verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Landeswahlgesetz erklären der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Dr. Christian von Boetticher:

„Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Begründung zweifelsfrei festgestellt, dass Parlament und Regierung bis zu einem Neuwahltermin voll arbeits- und handlungsfähig sind. Diesen Auftrag werden wir gemäß der Koalitionsvereinbarung erfüllen, wozu auch das für das Land existenziell wichtige Ziel der Haushaltskonsolidierung gehört.

Schleswig-Holstein kann sich angesichts der drängenden Probleme einen politischen Stillstand nicht erlauben. Die Zeit bis Ende Mai 2011 werden wir für eine sorgfältig vorzubereitende Änderung des Landeswahlgesetzes im Sinne der Entscheidung nutzen. Ziel ist es, eine erhebliche Überschreitung der verfassungsgemäß festgelegten Zahl von 69 Abgeordneten zu verhindern.

Mit diesem Urteil wird das Landeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das im Jahr 2003 verabschiedete Gesetz bildete nicht nur Grundlage für die Landtagswahl im September 2009, sondern bereits für die Wahl im Februar 2005. Das Urteil überrascht uns insofern, weil es zusätzlich zu den in der Landesverfassung genannten Auflösungsgründen einen Weiteren hinzufügt. Diese Entscheidung wird
sicherlich ein spannendes juristisches Echo erzeugen, ist aber von der Politik zu akzeptieren.“